Google Street View Einspruch
Der Plan von Google, mit Kamerafahrten sämtliche Straßenzüge und Gebäude Deutschlands aufzunehmen, um sie dann im Netz zu veröffentlichen, stößt auf breiten Widerstand. Aus diesem Grund musste sich das Unternehmen zu einigen Zugeständnissen bereit erklären. Dazu gehört auch die Möglichkeit, gegen Google Street View Einspruch einzulegen. Persönlichkeitsverletzungen wie die Aufnahme und Veröffentlichung der eigenen Person, des Wohnhauses oder der eigenen Straße lassen sich mit einem solchen Einspruch verhindern.
Verbraucherschützer klären nun die Bürger auf und weisen vermehrt auf die Wichtigkeit hin, rechtzeitig einen Google Street View Einspruch einzulegen, um die Privatsphäre zu schützen. Diesen Einspruch kann jeder einlegen, der seine Privatsphäre durch entsprechende Google - Aufnahmen verletzt sieht. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass der Einspruch konkrete und nachvollziehbare Angaben zur eigenen Person, zum Wohngebäude oder zum Straßenzug enthält. Im Zweifelsfall wird Google jedoch noch relevante Angaben nachfordern.
Zudem entwickelt das Unternehmen derzeit ein Verfahren, mit dem ein Street View Einspruch wesentlich einfacher eingereicht werden kann. Zum einen betrifft dies Sammeleinsprüche, mit denen ganze Städte, Gemeinden oder Kommunen gegen die geplante oder bereits vollzogene Veröffentlichung vorgehen können und zum anderen betrifft dies die Möglichkeit, seinem Google Street View Einspruch von Anfang an das korrekte Bildmaterial zuordnen zu können.
Besonders Gemeinden, Städte und Kommunen profitieren von dieser verbraucherfreundlichen Abwicklung. Künftig reichen die Angaben zur Person, zum Gebäude und zur Straße sowie eine Unterschrift aller Bewohner. Die fertige Liste kann dann als Sammeleinspruch an Google gesendet werden. Auf diese Weise können, sofern von allen Bürgern gewünscht, ganze Straßenzüge unkenntlich gemacht werden.
Die Verbraucherschützer weisen zudem darauf hin, dass Google verpflichtet ist, auch die Rohaufnahmen beanstandeter Gebäude unkenntlich zu machen. Damit ist die Gefahr gebannt, dass diese Aufnahmen später noch einmal Verwendung finden. Die Angst zahlreicher Bürger vor einem Eingriff in die Privatsphäre wird so wirksam beruhigt. Zusätzlich informiert Google über künftige Kamerafahrten, so dass vorsorglich eingereichte Widersprüche bereits zu Beginn der Aufnahmen berücksichtigt werden. Der Google Street View Einspruch muss, ob als Sammelwiderspruch oder Einzelwiderspruch gestaltet, bei Google eingereicht werden und alle notwendigen Daten enthalten. Nach der Bearbeitung durch Google werden dann die entsprechenden Objekte unkenntlich gemacht.